Rechtsprechung
   VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70275
VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031 (https://dejure.org/2010,70275)
VG München, Entscheidung vom 20.07.2010 - M 16 K 10.1031 (https://dejure.org/2010,70275)
VG München, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - M 16 K 10.1031 (https://dejure.org/2010,70275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,70275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Facharztprüfung Allgemeinmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 93.1159
    Auszug aus VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
    Jedoch ist es in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 15.3.1995, Az. 7 B 93.1159, NJW 96, 1614) geklärt, dass eine Prüfungszeitüberschreitung dann -zeitunabhängig- rechtmäßig ist, wenn sie zugunsten des Prüflings erfolgt, nämlich ihm die Chance gegeben wird, das bis zum Ablauf der regulären Prüfungszeit erzielte Ergebnis des Nichtbestehens noch "nach oben" zu korrigieren.

    Die Fortsetzung der Prüfungszeit über 30 Minuten hinaus erfolgte somit auch dann zugunsten des Klägers im Sinne der vorzitierten Entscheidung des BayVGH (vom 15.3.1995, a.a.O.), wenn der Prüfungsvorsitzende angab, bei Ablauf der 30 Minuten sei "die Entscheidung noch nicht klar zu fällen gewesen", was es gerade ausschließt, dass die Prüfung bisher bestanden worden wäre.

    Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der Prüfer in der Prüfung nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufgebracht hat (BayVGH vom 15.3.1995, a.a.O., unter Verweis auf Niehues, a.a.O., 3. Aufl., RdNr. 191).

    Eine über das Ergebnis des Prüfungsgespräches hinausgehende bzw. dieses Ergebnis ersetzende Wirkung haben die Zeugnisse ohnehin nicht, als sie das Prüfungsfachgespräch und die Bewertung dieses Gespräches weder ersetzen noch kompensieren können (vgl. hierzu BayVGH v. 15.3.1995, a.a.O., RdZiff. 22 bis 24 nach juris, BVerwG v. 11.12.1995, Az. 3 B 46/95, Rd.Ziff. 3 und 4 nach juris).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
    (Niehues, a. a. O., S. 378, RdNr. 853 f.; grundlegend BVerfG v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1991 - 22 A 1533/89

    Prüfung; Verfahrensfehler; Überschreitung der Prüfungsdauer; Ursächlichkeit für

    Auszug aus VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
    Somit war gerade keine Konstellation vorzufinden, wie sie der Entscheidung des OVG Nordrhein- Westfalen (vom 17.7.1991, Az. 22 A 1533/89 -juris) zugrunde gelegen hatte, als dort nämlich schon nach Ablauf der regulären Prüfungszeit ein Bestehen feststellbar gewesen wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - 9 S 814/86

    Ärztliches Berufsrecht - Anerkennung zum Führen einer Zusatzbezeichnung

    Auszug aus VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
    Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Prüfung und der Leistungsbeurteilung steht dem Prüfungsausschuss der Beklagten ein Beurteilungsspielraum zu (VGH Baden-Württemberg v. 28.8.1986, Az.: 9 S 814/86).
  • VGH Bayern, 29.05.2000 - 7 ZB 00.229
    Auszug aus VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
    Zwar wäre eine Überschreitung der Regelprüfzeit um 20 (oder sogar 25 Minuten) nicht nur geringfügig und damit in jedem Fall unerheblich (BayVGH vom 29.5.2000, Az. 7 ZB 00.229 -juris- bei einer Überschreitung um fünf Minuten).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2012 - 45-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde, weil keine fachgerichtliche Anhörungsrüge

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Februar 2011 Az. 21 ZB 10.2159, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Juli 2010 Az. M 16 K 10.1031 abgelehnt wurde.
  • VG Berlin, 17.10.2013 - 12 K 10.11

    Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Die Prüfer haben ihre Bewertung in einem gesonderten Votum (jeweils eine Übersicht in Tabellenform) niedergelegt (vgl. zu dieser Problematik VG München, Urteil vom 20. Juli 2010 - M 16 K 10.1031, Juris Rn. 53, BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - BVerwG 6 B 36.11, Juris Rn. 5).
  • VG Köln, 16.10.2023 - 6 K 6144/22
    Denn auch bei Einordnung der Entscheidung über die Weiterbildungsauflage als gerichtlich nach Maßgabe von § 114 Satz 1 VwGO überprüfbare Ermessensentscheidung, so VG München, Urteile vom 29.01.2002 - M 16 K 00.5193 -, juris, Rn. 71, und vom 20.07.2010 - M 16 K 10.1031 -, juris, Rn. 48, hält die Entscheidung der Prüfungskommission einer rechtlichen Überprüfung stand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht